Infektionsscreening

Während der Schwangerschaft können insbesondere Erkrankungen an Röteln, Ringel-Röteln, Toxoplasmose, Windpocken, Masern, Zytomegalie oder Streptokokken für das Ungeborene gefährlich werden, wenn die Erkrankung nicht erkannt wird oder unbeachtet bleibt.

Oft ermöglichen einfache Blutteste schon vor oder zu Beginn der Schwangerschaft zu erkennen, welche Infektionskrankheiten das Kind gefährden können.

Dadurch ist im weiteren Verlauf der Schwangerschaft eine schnelle Reaktion auf die Infektion möglich.

Röteln sind eine Kinderkrankheit, die auch Erwachsene bekommen können. In der Schwangerschaft kann diese Erkrankung mit schwerwiegenden Folgen beim Kind verbunden sein. Je früher in der Schwangerschaft sich eine Frau mit dem Virus infiziert, desto größer ist die Gefahr, dass das Kind schwere Behinderungen davon trägt. Vor allem in den ersten 16 Wochen kann eine Ansteckung zu Herzfehlern, schweren Schädigungen an Augen, Ohren oder Gehirn führen. In schweren Fällen kann es zu Fehl- oder Totgeburten kommen. Nach der 18.Schwangerschaftswoche ist die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung gering.

Gleich zu Beginn der Schwangerschaftsvorsorge wird ein Antikörper-Test durchgeführt. Damit lässt sich feststellen, ob eine Schwangere eine Röteln-Infektion bereits durchgemacht hat und somit immun gegen das Virus ist oder ob sie sich vor einer akuten Ansteckung schützen muss.

Um einer Röteln-Infektion vorzubeugen, sollten Mädchen im Alter von 11 bis 13 Jahren geimpft werden, wenn sie die Krankheit bis dahin noch nicht durchgemacht haben. Spätestens vor einer geplanten Schwangerschaft sollten sich Frauen impfen lassen.

Möchte eine Frau schwanger werden, sollte sie unbedingt einen Antikörpertest durchführen lassen. Bei fehlenden Immunität und Schutz sollte eine Impfung gegen Röteln durchgeführt werden. Da es sich dabei um einen Lebendimpfstoff handelt, darf die Frau ab diesem Zeitpunkt dann zunächst für 28 Tage, empfehlenswert sind eher 3 Monate, nicht schwanger werden.

Eine akute Infektion in der Schwangerschaft mit dem Parvo-Virus, die klinisch oft unbemerkt erfolgt, kann auf das Ungeborene übergehen und zu kindlicher Blutarmut führen. Eine Infektion erfordert deshalb eine intensive überwachung des ungeborenen Kindes mit intensiven und häufigen Ultraschallkontrollen.

Die Gefahr, an Ringel-Röteln zu erkranken, besteht nur, wenn Patientinnen noch nie Parvo-Virus-Kontakt hatten. Dies lässt sich problemlos zu Beginn der Schwangerschaft durch einen Bluttest feststellen, der allen Schwangeren empfohlen und angeboten werden sollte.

Eine Infektion in der Schwangerschaft kann bei Patientinnen, die noch nie eine Toxoplasmose hatten, zur Erkrankung des Kindes führen, wenn sie nicht behandelt wird.

Infizieren können Sie sich durch rohes Fleisch oder Kontakt mit Katzen. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können die Erreger über den Mutterkuchen das ungeborene Kind infizieren und zur Fehlgeburt führen oder z.T. schwere Schäden beim Kind hinterlassen(Leber, Gehirn, Augen).

Durch einen einfachen Bluttest zu Beginn der Schwangerschaft kann die Immunitätslage abgeklärt werden. Nach einer durchgemachten Infektion besteht lebenslange Immunität, das ungeborene Kind ist geschützt.

Windpocken zählen zu den häufigsten Infektionskrankheiten, aber ca. 10 % aller Frauen im gebärfähigen Alter sind noch nicht durch eine vorangegangene Erkrankung geschützt.

Eine Infektion in der Schwangerschaft kann bei Neugeborenen Schädigungen der Augen, der Haut, der Nerven, der Extremitäten oder Muskelschäden zur Folge haben. Eine Infektion am Ende der Schwangerschaft kann zu einer schweren Windpockenerkrankung führen.

Durch einen Bluttest, der am besten vor oder zu Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt wird, kann festgestellt werden, ob ein mütterlicher Schubertz besteht oder nicht.

Ist kein Schutz vorhanden, empfiehlt sich eine Impfung vor der Schwangerschaft.

In der Schwangerschaft sind im Erkrankungsfall oder bei Kontakt spezielle Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen oder eine medikamentöse Behandlung einzuleiten.

Masern gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Wurde die Krankheit einmal durchgemacht, so besteht eine lebenslange Immunität. Heute sind die meisten Menschen geimpft. Diese Impfungen sollten jedoch immer wieder aufgefrischt werden. Bei der Planung einer Schwangerschaft kann durch eine Blutuntersuchung getestet werden, ob ausreichender Schutz vor Masern besteht. Eine

Auffrischungsimpfung sollte ungefähr drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft erfolgen.

Der Erreger der Masern ist ein Virus. Die Masernviren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Krankheit ist hochansteckend. Nach einer Inkubationszeit von 10-12 Tagen werden folgende Krankheitszeichen beobachtet: grippeähnliche Anzeichen (Fieber, Schnupfen, Halsweh), gerötete, lichtempfindliche Augen, kleine weiße Flecken auf der Mundschleimhaut und der charakteristische Hautausschlag, der zuerst im Kopfbereich beginnt und sich auf dem ganzen Körper ausbreitet.

In der Schwangerschaft treten Masern eher selten auf. Über die Plazenta kann das Virus aber auf das Kind übertragen werden. Es kommt jedoch in der Regel nicht, wie bei der Infektion mit dem Röteln-Virus, zu Fehlbildungen. Fehl- oder Totgeburten kommen allerdings häufiger vor. Die Sterblichkeit im Säuglingsalter ist erhöht.

Eine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch stellt eine Maserninfektion in der Schwangerschaft jedoch nicht dar.

Die Schwangere kann sich durch eine rechtzeitige Impfung schützen. Auf jeden Fall sollten die werdende Mütter, die keinen ausreichenden Schutz besitzen, den Kontakt zu Infizierten meiden. In den ersten sechs Tagen nach dem Zusammentreffen mit einer infizierten Person können der Schwangeren Immunglobuline verabreicht werden, um eine Infektion zu vermeiden.

Die an Masern erkrankte Schwangere sollte medizinisch gut überwacht werden. Die Behandlung orientiert sich an den auftretenden Symptomen.

Infiziert sich eine Schwangere erstmalig in der Schwangerschaft mit dem Zytomegalie-Virus, so beträgt die fetale Infektionsrate 40%, bei einer Zweitinfektion der Mutter nur noch 2%.
Es kann bei der Mutter zu grippeähnlichen Symptomen kommen mit Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Lymphknoten- und Leberschwellungen. Oft verlaufen die Infektionen auch symptomlos.

Besonders gefährdet sind junge Schwangere, Pflegepersonal in Kinderkliniken und Kindergärten.

Die Zytomegalie-Viren können über die Plazenta (Mutterkuchen) zum Kind übergehen. Es kann zu geistiger und körperlicher Entwicklungsverzögerung, Intelligenzdefiziten, Sprach- und Hörstörungen bis zur Taubheit kommen.

Eine wirksame Therapie existiert bislang nicht. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist nur bei gesicherter Erstinfektion zu erwägen.

Eine Impfung gibt es (noch) nicht.
Wichtig ist die Indivudualprophylaxe: Besonders Schwangere, die im medizinischen und im Pflegebereich tätig sind, müssen die Übertragungswege kennen und entsprechende hygienische Maßnahmen ergreifen.

B-Streptokokken sind Keime, die relativ häufig in der Scheide vorkommen, ohne Beschwerden zu machen.

B-Streptokokken werden bedeutsam im Falle vorzeitiger Wehentätigkeit, eines vorzeitigen Blasensprunges oder einer verlängerten Geburtsdauer. In einem solchen Fall können sich diese Bakterien stark vermehren und zu einer Infektion des Kindes führen. Diese kann sich in schweren Krankheitsbildern wie Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder Sepsis (Blutvergiftung) äußern.

Bei nachgewiesenem Vorhandensein von B-Streptokokken wird während der Geburt bzw. bei Auftreten von Symptomen, wie z.B. bei vorzeitigen Wehen, ein Antibiotikum eingesetzt.

Verhindern kann man die B-Streptokokken-Besiedelung praktisch nicht. Wichtig ist lediglich zu wissen, ob diese Keime vorhanden sind (dies kann durch einen vaginalen Abstrich, der innerhalb der letzten Schwangerschaftswochen durchgeführt wird, festgestellt werden), damit man im positiven Fall die antibiotische Therapie während der Geburt durchführen kann.

© Frauenarzt Dr. Antje Bellmann