Mutterschaftsvorsorge

In den Mutterschaftsrichtlinien sind die Vorsorgeuntersuchungen, die jede werdende Mutter beanspruchen kann, festgelegt.

Dazu zählen:

  • Urin und Blutdruckkontrollen
  • Ultraschalluntersuchunen
  • Blutzuckerbelastungstest
  • NIPT (nicht invasiver PränatalTest)
  • Blutbild- und Antikörperbestimmungen
  • Fruchwasseruntersuchungen
  • Herzton- und Wehenschreibung(CTG)
  • Chorionzottenbiopsie

Darüber hinaus gibt es weitere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen, die nur bei bestimmten Schwangerschaftsrisiken von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden:

  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Dopplersonographie
  • Blutuntersuchung zur Risikoberechnung von Fehlbildungen
  • Untersuchungen aus dem mütterlichen Blut zum Ausschluß von Infektionen (Toxoplasmose, HIV, Windpocken, Zytomegalie, Ringel-Röteln und Röteln)

Ein Schwangerschaftsdiabetes tritt bei etwa 2% der Schwangeren auf, das bedeutet, dass von 100 Schwangeren 2-3 Frauen wegen eines sogenannten Gestationsdiabetes behandelt werden müssen.

Unbehandelt bedeutet er ein erhöhtes Risiko für das Ungeborene und die Mutter. Beim Kind erhöht sich die Missbildungsrate, das Geburtsgewicht ist unnatürlich hoch und die Kinder haben nicht selten ein Atemnotsyndrom bei der Geburt, eine Unterzuckerung und Hirnschäden als deren Folge.

Der Mutterkuchen liefert keine ausreichenden Nährstoffmengen, das erhöht die Frühsterblichkeit um den Faktor 3! Auch das Absterben der Frucht in der Gebärmutterhöhle kann dadurch verursacht sein.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Beschwerden und wird mit den einfachen Tests (Urinuntersuchung- oder Blutzuckerbestimmung) nicht erfasst.

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft empfiehlt deshalb, zwischen der 24.-28. SSW eine Untersuchung auf eine versteckte Zuckerkrankheit oder die Veranlagung dazu durchzuführen. Hierbei wird nach einer Nüchtern-Blutzuckerbestimmung eine bestimmte Menge Glucose in Form einer trinkbaren Lösung zugeführt und in stündlichen Abständen zweimal der Blutzuckerwert abgenommen, Die Ergebnisse dürfen einen bestimmten Bereich nicht überschreiten.

Ist der Test auffällig, d.h. findet man einen gestörten Abbau des Blutzuckers, erfolgt zunächst eine entsprechende Ernährungsberatung und, wenn das nicht ausreicht erfolgt eine Mitbehandlung durch einen Diabetologen.

Mit einem NIPT läßt sich kindliches Erbgut(die DNA) aus der Plazenta(Mutterkuchen) untersuchen. Dafür wird Blut bei der Mutter ab der 12.SSW abgenommen. Es werden nur einzelne genetische Veränderungen(Trisomie 13,18,21) untersucht. Ob das ungeborene Kind insgesamt gesund ist, kann der Test nicht erkennen. Weitere ausführliche Informationen darüber erhalten Sie hier: Bluttest auf Trisomien auf www.g-ba.de

Eine Infektion in der Schwangerschaft kann bei Patientinnen, die noch nie eine Toxoplasmose hatten, zur Erkrankung des Kindes führen, wenn sie nicht behandelt wird.

Infizieren können Sie sich durch rohes Fleisch oder Kontakt mit Katzen. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können die Erreger über den Mutterkuchen das ungeborene Kind infizieren und zur Fehlgeburt führen oder z.T. schwere Schäden beim Kind hinterlassen(Leber, Gehirn, Augen).

Durch einen einfachen Bluttest zu Beginn der Schwangerschaft kann die Immunitätslage abgeklärt werden. Nach einer durchgemachten Infektion besteht lebenslange Immunität, das ungeborene Kind ist geschützt.

Windpocken zählen zu den häufigsten Infektionskrankheiten, aber ca. 10 % aller Frauen im gebärfähigen Alter sind noch nicht durch eine vorangegangene Erkrankung geschützt.

Eine Infektion in der Schwangerschaft kann bei Neugeborenen Schädigungen der Augen, der Haut, der Nerven, der Extremitäten oder Muskelschäden zur Folge haben. Eine Infektion am Ende der Schwangerschaft kann zu einer schweren Windpockenerkrankung führen.

Durch einen Bluttest, der am besten vor oder zu Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt wird, kann festgestellt werden, ob ein mütterlicher Schubertz besteht oder nicht.

Ist kein Schutz vorhanden, empfiehlt sich eine Impfung vor der Schwangerschaft.

In der Schwangerschaft sind im Erkrankungsfall oder bei Kontakt spezielle Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen oder eine medikamentöse Behandlung einzuleiten.

Infiziert sich eine Schwangere erstmalig in der Schwangerschaft mit dem Zytomegalie-Virus, so beträgt die fetale Infektionsrate 40%, bei einer Zweitinfektion der Mutter nur noch 2%.
Es kann bei der Mutter zu grippeähnlichen Symptomen kommen mit Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Lymphknoten- und Leberschwellungen. Oft verlaufen die Infektionen auch symptomlos.

Besonders gefährdet sind junge Schwangere, Pflegepersonal in Kinderkliniken und Kindergärten.

Die Zytomegalie-Viren können über die Plazenta (Mutterkuchen) zum Kind übergehen. Es kann zu geistiger und körperlicher Entwicklungsverzögerung, Intelligenzdefiziten, Sprach- und Hörstörungen bis zur Taubheit kommen.

Eine wirksame Therapie existiert bislang nicht. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist nur bei gesicherter Erstinfektion zu erwägen.

Eine Impfung gibt es (noch) nicht.
Wichtig ist die Indivudualprophylaxe: Besonders Schwangere, die im medizinischen und im Pflegebereich tätig sind, müssen die Übertragungswege kennen und entsprechende hygienische Maßnahmen ergreifen.

Eine akute Infektion in der Schwangerschaft mit dem Parvo-Virus, die klinisch oft unbemerkt erfolgt, kann auf das Ungeborene übergehen und zu kindlicher Blutarmut führen. Eine Infektion erfordert deshalb eine intensive überwachung des ungeborenen Kindes mit intensiven und häufigen Ultraschallkontrollen.

Die Gefahr, an Ringel-Röteln zu erkranken, besteht nur, wenn Patientinnen noch nie Parvo-Virus-Kontakt hatten. Dies lässt sich problemlos zu Beginn der Schwangerschaft durch einen Bluttest feststellen, der allen Schwangeren empfohlen und angeboten werden sollte.

Röteln sind eine Kinderkrankheit, die auch Erwachsene bekommen können. In der Schwangerschaft kann diese Erkrankung mit schwerwiegenden Folgen beim Kind verbunden sein. Je früher in der Schwangerschaft sich eine Frau mit dem Virus infiziert, desto größer ist die Gefahr, dass das Kind schwere Behinderungen davon trägt. Vor allem in den ersten 16 Wochen kann eine Ansteckung zu Herzfehlern, schweren Schädigungen an Augen, Ohren oder Gehirn führen. In schweren Fällen kann es zu Fehl- oder Totgeburten kommen. Nach der 18.Schwangerschaftswoche ist die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung gering.

Gleich zu Beginn der Schwangerschaftsvorsorge wird ein Antikörper-Test durchgeführt. Damit lässt sich feststellen, ob eine Schwangere eine Röteln-Infektion bereits durchgemacht hat und somit immun gegen das Virus ist oder ob sie sich vor einer akuten Ansteckung schützen muss.

Um einer Röteln-Infektion vorzubeugen, sollten Mädchen im Alter von 11 bis 13 Jahren geimpft werden, wenn sie die Krankheit bis dahin noch nicht durchgemacht haben. Spätestens vor einer geplanten Schwangerschaft sollten sich Frauen impfen lassen.

Möchte eine Frau schwanger werden, sollte sie unbedingt einen Antikörpertest durchführen lassen. Bei fehlenden Immunität und Schutz sollte eine Impfung gegen Röteln durchgeführt werden. Da es sich dabei um einen Lebendimpfstoff handelt, darf die Frau ab diesem Zeitpunkt dann zunächst für 28 Tage, empfehlenswert sind eher 3 Monate, nicht schwanger werden

© Frauenarzt Dr. Antje Bellmann