Ultraschall

("Baby-Fernsehen")

Durch moderner Gerätetechnik ist es möglich, die Entwicklung des Kindes im Mutterleib anschaulich zu verfolgen und Gefahren für die Gesundheit des Kindes und der werdenden Mutter frühzeitig zu erkennen.

Nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen bei normal verlaufender Schwangerschaft vorgeschrieben und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt:

  • 1. zwischen der 9. und 12. Woche
  • 2. zwischen der 19. und 22. Woche
  • 3. zwischen der 29. und 32. Woche

Weitere Ultraschalluntersuchungen wie Feindiagnostik oder Farbdoppler der Gefäße sind bei bestimmten Indikatonen vorgesehen.

Auf Wunsch ist es möglich, mit zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen die Entwicklung des Kindes zu beobachten und zu kontrollieren.

© Frauenarzt Dr. Antje Bellmann